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BGH, 17.03.1953 - 1 StR 63/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
Auszug aus BGH, 17.03.1953 - 1 StR 63/53
Soweit der Beschwerdeführer den Vorsitzenden nachträglich wegen Befangenheit aus gründen ablehnt, die ihm nach seiner eigenen Darstellung erst nach Erlass des Urteils bekannt geworden sind, kann die Ablehnung nach dem Gesetz nicht beachtet werden (§ 25 StPO, BGHSt 1, 298, 300 f). - BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.03.1953 - 1 StR 63/53
Ihre Beeidigung für das laufende Geschäftsjahr ist durch § 51 Abs. 1 GVG vorgeschrieben (BGHSt 3, 175; ferner Urt des erkennenden Senats vom 10. März 1953 - 1 StR 90/53 -). - BGH, 10.03.1953 - 1 StR 90/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.03.1953 - 1 StR 63/53
Ihre Beeidigung für das laufende Geschäftsjahr ist durch § 51 Abs. 1 GVG vorgeschrieben (BGHSt 3, 175; ferner Urt des erkennenden Senats vom 10. März 1953 - 1 StR 90/53 -).
- BGH, 19.05.1953 - 5 StR 82/53
Rechtsmittel
Dieser Entscheidung hat sich der 1. Strafsenat in den Urteilenvom 10. März 1953 (1 StR 90/53) und17. März 1953 (1 StR 63/53) angeschlossen.